Mein wahl-o-mat Ergebnis

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http://www.wahl-o-mat.de

PS. In Schweden haben die „Piraten“ schon über 30% Zustimmung. Tut sich da was an der Parteien-Front? Verpassen die „etablierten“ gerade einen Trend? Gibt es eine neue „Bürgerbewegung der Info-Elite“?

Und (nochmals an alle z.K.): Ich bin NICHT RECHTS! Ich habe politisch mit den Reps noch weniger gemeinsam als mit den Grünen. Und das will schon was heißen. Aber manchmal ist in Deutschland eben alles was nicht links oder ultra-links ist…

e-Petition gegen Sperrung von Internet-Seiten

zensurNach langem Hin und Her habe ich die e-petition gegen die technisch sinnlose IP-Sperrung von Internetseiten mitgezeichnet. Ich habe gezögert, weil ich a) das Anliegen, Kinderpornographie raus aus dem Netz zu bekommen vollstens unterstütze und b) weil die Politik nicht tatenlos zusehen kann, wenn Dinge im Netz aus dem Ruder laufen. (http://www.zeit.de/online/2009/20/netzsperren-kritik-verdrossenheit)

Eine Sperre der Server auf DNS-Basis ist jedoch auch aus Expertensicht das völlig falsche Mittel zum Zweck. Jeder kann in einer Minute die Sperre umgehen. Das, liebe Politiker, liegt in der Struktur des Netzes. Es ist so gebaut worden! Wenn man wirklich Inhalte bekämpfen will, dann muss man die Server, auf denen diese Inhalte liegen, vom Netz nehmen.

Weiterhin ist das Sperr-Gesetz m.E. verfassungswidrig und verstößt eklatant gegen Art. 5 (1) GG. Dort steht explizit „Eine Zensur findet nicht statt„. Auch nicht durch das BKA oder sonst jemanden. Verstöße gegen die in Art. 5 (2) GG genannten Schranken sind IMMER(!) ex post zu beurteilen, also NACH der Veröffentlichung. Das ist elementar für den Artikel 5 GG; ohne diese Auslegung wäre der komplette Artikel, der für eine offene Demokratie lebensnotwendig ist, sinnlos. Dazu gibt es in den Landes(!)mediengesetzen entsprechende Beschlagnahme-Regelungen, die man auf Inhalte auch anwenden kann. Damit kann man Server vom Netz nehmen!

(UPDATE siehe dazu auch §59 RfStV)

Der Bundesgesetzgeber verkennt hier also die Normensetzung des Artikel 5 GG, weiterhin überschreitet er seine Regelungskompetenz, indem er ausdrücklich auf ein Bundespressegesetz verzichtet hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Haltung einnehmen wird.

Nochmal – es geht hier nicht um die Frage des „Zugangs zu einem Teledienst“, wie das Wirtschaftsministerium uns weismachen will – es geht um die grundsätzliche Frage der Presse-, und Informationsfreiheit und um die Frage, ob der Staat das Internet (und damit den zukünftig weitaus wichtigsten Informationskanal seiner Bürger) vorab filtern darf oder nicht.

Ich bin der Meinung, er darf nicht! Er darf niemals! Er darf es auch dann nicht, wenn die publizierten Inhalte verfassungsfeindlich sind. Was er darf: Er darf im Nachhinein die Verbreitung von Inhalten stoppen und die Betreiber bestrafen – doch auch das erst nach ordentlichem Gerichtsverfahren. Was er aber auch dann nicht darf, ist, den Zugang zu ausländischen Servern aller Art zu sperren. Damit verlässt er seinen Kompetenzbereich. Für diesen Fall brauchen wir ein globales, legitimiertes Gremium, dem wir uns unterwerfen könnten. Frau von der Leyens Ministerium reicht dafür definitiv nicht!

–> https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860

Mittlerweile haben über 69.000 Menschen unterschrieben.

Was könnte die Politik also tun? Nun, Frau von der L., berufen Sie SOFORT eine internationale Konferenz zum Thema „Ethik im Internet“ ein, lassen sie einen Entwurf zur „Charta der Informationsfreiheit“ entwickeln (sie haben doch hunderte Leute im Ministerium rumsitzen), in der explizit die Schranken des Netzes auf eine international gültige Rechtsnorm gestellt werden. Dann bringen Sie das Papier auf der UNO-Vollversammlung ein, gewinnen sie eine Mehrheit, lassen es im Bundestag ratifizieren und DANACH! machen sie ein Gesetz.

Zu kompliziert? So geht Politik! Das sollte man auch in Berlin wissen. Aber das dauert….eben länger als einen Wahlkampf lang, für den jetzt schnell ein Gesetz gemacht wird, welches das Verfassungsgericht in Stücke reißen wird. Aber damit muss sich ja eh die nächste Regierung rumschlagen. Und ob der dann Frau von L. noch angehört?

Tote Köpfe

So viele lächelnde Gesichter sieht man in Stuttgart selten – von jedem Pfosten lächeln sie mal fesch, mal weise, auf das Wahlvolk herab. Ja, herab – denn in Zeiten der Radikalisierung hängt man die Plakate besser ganz weit nach oben. Doch auch dort scheinen sie nicht vor Farbbeuteln sicher.

Da sieht man dann Namen und Köpfe an einem vorbeifliegen – Namen, die man nicht kennt und so manchen Kopf, den man gar nicht sehen will – geschweige denn wählen wird.

Ich als Stuttgarter Bürger will jedoch wissen, wer wie zu Stuttgart21 steht, ich will wissen, wer, wie wann welches Stadion bauen will. Ich will wissen, wer die steigende Jugendgewalt in der City bekämpft und wer etwas gegen den Verfall unserer Schulen tut.

Nichts davon erfahre ich auf den Plakaten. Eine Internet-Adresse sucht man auf den meisten vergeblich. Das ist kein Wahl-Kampf – das ist ein Ego-Kampf! Ich, ich, mich, mir, meins! Das ist alles, was von den Plakaten schallt. Pfui.

Nein! sage ich dazu. Euch wähle ich erst recht nicht. Meine Stimme als Ego-Beförderer wird es nicht geben. Und je öfter ich eure blöden Titel lese, desto weniger werde ich es tun. „Lust auf Stadt?“. Mit euch? Nein, danke.

Also, liebe Kommunal-Parteien, lasst euch mal was einfallen. Etwas Witziges, Intelligentes – klar in der Sache und präzise in der Aussage. Einfach genug, für alle verständlich. Inhalte müssen her! Inhalte, die uns als Bürger jeden Tag direkt betreffen.

Ansonsten kumuliere ich meine Stimmen gen Null und panaschiere euch allesamt ins Nichtwählerreich.

Die Parteien verpassen die großartige Chance, ihre lokale Botschaft im Straßenbild zu platzieren. Da wundert mich die allgemeine Politik(er)verdrossenheit nicht.

Zu viele tote Köpfe hängen derzeit von den Pfosten herab – lebendige Demokratie sieht anders aus. Und gute Kommunalpolitik auch.