e-Petition gegen Sperrung von Internet-Seiten

zensurNach langem Hin und Her habe ich die e-petition gegen die technisch sinnlose IP-Sperrung von Internetseiten mitgezeichnet. Ich habe gezögert, weil ich a) das Anliegen, Kinderpornographie raus aus dem Netz zu bekommen vollstens unterstütze und b) weil die Politik nicht tatenlos zusehen kann, wenn Dinge im Netz aus dem Ruder laufen. (http://www.zeit.de/online/2009/20/netzsperren-kritik-verdrossenheit)

Eine Sperre der Server auf DNS-Basis ist jedoch auch aus Expertensicht das völlig falsche Mittel zum Zweck. Jeder kann in einer Minute die Sperre umgehen. Das, liebe Politiker, liegt in der Struktur des Netzes. Es ist so gebaut worden! Wenn man wirklich Inhalte bekämpfen will, dann muss man die Server, auf denen diese Inhalte liegen, vom Netz nehmen.

Weiterhin ist das Sperr-Gesetz m.E. verfassungswidrig und verstößt eklatant gegen Art. 5 (1) GG. Dort steht explizit „Eine Zensur findet nicht statt„. Auch nicht durch das BKA oder sonst jemanden. Verstöße gegen die in Art. 5 (2) GG genannten Schranken sind IMMER(!) ex post zu beurteilen, also NACH der Veröffentlichung. Das ist elementar für den Artikel 5 GG; ohne diese Auslegung wäre der komplette Artikel, der für eine offene Demokratie lebensnotwendig ist, sinnlos. Dazu gibt es in den Landes(!)mediengesetzen entsprechende Beschlagnahme-Regelungen, die man auf Inhalte auch anwenden kann. Damit kann man Server vom Netz nehmen!

(UPDATE siehe dazu auch §59 RfStV)

Der Bundesgesetzgeber verkennt hier also die Normensetzung des Artikel 5 GG, weiterhin überschreitet er seine Regelungskompetenz, indem er ausdrücklich auf ein Bundespressegesetz verzichtet hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Haltung einnehmen wird.

Nochmal – es geht hier nicht um die Frage des „Zugangs zu einem Teledienst“, wie das Wirtschaftsministerium uns weismachen will – es geht um die grundsätzliche Frage der Presse-, und Informationsfreiheit und um die Frage, ob der Staat das Internet (und damit den zukünftig weitaus wichtigsten Informationskanal seiner Bürger) vorab filtern darf oder nicht.

Ich bin der Meinung, er darf nicht! Er darf niemals! Er darf es auch dann nicht, wenn die publizierten Inhalte verfassungsfeindlich sind. Was er darf: Er darf im Nachhinein die Verbreitung von Inhalten stoppen und die Betreiber bestrafen – doch auch das erst nach ordentlichem Gerichtsverfahren. Was er aber auch dann nicht darf, ist, den Zugang zu ausländischen Servern aller Art zu sperren. Damit verlässt er seinen Kompetenzbereich. Für diesen Fall brauchen wir ein globales, legitimiertes Gremium, dem wir uns unterwerfen könnten. Frau von der Leyens Ministerium reicht dafür definitiv nicht!

–> https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860

Mittlerweile haben über 69.000 Menschen unterschrieben.

Was könnte die Politik also tun? Nun, Frau von der L., berufen Sie SOFORT eine internationale Konferenz zum Thema „Ethik im Internet“ ein, lassen sie einen Entwurf zur „Charta der Informationsfreiheit“ entwickeln (sie haben doch hunderte Leute im Ministerium rumsitzen), in der explizit die Schranken des Netzes auf eine international gültige Rechtsnorm gestellt werden. Dann bringen Sie das Papier auf der UNO-Vollversammlung ein, gewinnen sie eine Mehrheit, lassen es im Bundestag ratifizieren und DANACH! machen sie ein Gesetz.

Zu kompliziert? So geht Politik! Das sollte man auch in Berlin wissen. Aber das dauert….eben länger als einen Wahlkampf lang, für den jetzt schnell ein Gesetz gemacht wird, welches das Verfassungsgericht in Stücke reißen wird. Aber damit muss sich ja eh die nächste Regierung rumschlagen. Und ob der dann Frau von L. noch angehört?

1 Anmerkung zu “e-Petition gegen Sperrung von Internet-Seiten

  1. Pingback: Law Blog: Die Meinungsfreiheit als Sondermüll at Lochmanns Blog

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