Kategorie: 3.1.1

3.1.1 Über die Gesetze

Gesetze sind abstrahierte Sätze von Normenbegrenzungen. Einerseits definieren sie positiv, also als ius positivum, Normen und Tatbestände, andererseits definieren sie deren Grenzen und Sanktionierungen bei deren Überschreitung. In der Abgrenzung zum göttlichen Gesetz, dem ius divinum, das lange Zeit auch in Europa als unabänderliche Rechtsgrundlage galt (in Teilen Deutschlands galt das römische Recht bis 1900!), […]