3.1.1 Über die Gesetze

Gesetze sind abstrahierte Sätze von Normenbegrenzungen. Einerseits definieren sie positiv, also als ius positivum, Normen und Tatbestände, andererseits definieren sie deren Grenzen und Sanktionierungen bei deren Überschreitung.

In der Abgrenzung zum göttlichen Gesetz, dem ius divinum, das lange Zeit auch in Europa als unabänderliche Rechtsgrundlage galt (in Teilen Deutschlands galt das römische Recht bis 1900!), und dessen Teile immer noch in einigen Landesverfassungen mitschwingen, ist das positiv GESETZTE Recht menschengemacht, unvollkommen und änderbar. Die dritte uns schon aus der antike bekannte Rechtsart ist das Naturecht, nach welchem jeder Mensch durch seine Geburt Rechtsträger ist.

In modernen Gesellschaften hat sich das gesetzte Recht durchgesetzt. Das hat natürlich weitgehende Folgen für die Gesellschaften, die unter diesen kodifizierten Regeln leben: Der Handlungsrahmen sowohl des Einzelnen, der Gruppen wie auch der Gesellschaft werden durch Normen bestimmt, die die Bevölkerung bestenfalls über frei gewählte Vertreter selbst bestimmt.

Das abstrakte Recht als gesetzter Akt ist also das Fundament jeglicher moderner Gesellschaftsordnung und das Ergebnis einer gesellschaftlichen Denkaktivität über 2500 Jahre hinweg.

Wir müssen den Durchbruch des gesetzten Rechts unter den Voraussetzungen der geistigen Entwicklung in diesem Buche sehen: Vom „Homo-Mensura-Satz“ („Der Mensch ist das Maß aller Dinge“) vom griechischen Philosophen Protagoras ausgehend, über die Rechtsgarantien der Antike, vor allem dem der jüdisch-christlichen Kultur über den römischen corpus iuris civilis und den französischen code civil bishin zum BGB, den EU-Verträgen und der noch zu gestaltenden EU-Verfassung.

Wir haben also in unserer Rechtsordnung immer noch die drei Rechtsprinzipien enthalten. Beispielhaft könnte man anführen: 1. Das Naturrecht als Würde des Menschen in Art. 1 GG, 2. Das Göttliche Recht als Präambel in Landesverfassungen und 3. das gesetzte Recht im Großteil der Normen und Vorschriften, die uns tagtäglich binden.

Die Vorteile des gesetzten Rechts gegenüber den anderen Rechtsarten liegen selbstverständlich in seinem Ursprung. Menschen machen Regeln für Menschen. Das ist die Grundformel des modernen Rechtsstaats. Philosophisch gesehen regiert im Gesetz die menschliche Vernunft.

Die Regentschaft der Vernunft wiederum wird von nahezu allen Philosophen gefordert, weil sie moralisch und ethisch als gut bewertet wurde. Wir erinnern uns an Platons Nomoi und den Philosophenstaat des Aristoteles oder Marc Aurels Überlegungen zum Staat.

Die Begründung des Guten im Gesetz war also nicht mehr das Befolgen eines wie auch immer gearteten „göttlichen Bewusstseins“ oder einer eines abstrakten „Naturzustandes“, der empirisch eh nie richtig zu definieren war (und übrigens immer noch ist – auch hierzu siehe John Rawls’ Theory of Justice), stand nun die Gesellschaft als solche vor der moralischen Aufgabe das Wohlergehen seiner Mitglieder definieren zu müssen.

Mir ist an dieser Stelle jedoch der Seins-Grund unserer Gesellschaftsordnung wichtig – zu den weiteren Einzelheiten kommen wir später.

Das Verstehen dessen, dass aus einer gottgegebenen Ontologie, also einer übermenschlichen Seinslehre über mehrheitlich definierte Abstraktionen menschengemachte Seinsgrundlagen geschaffen werden können, ist elementar.

Die Menschheit hat sich mit der Entwicklung ihres Rechtswesens, genauer gesagt mit der Methode der Entwicklung eben genau dieses Rechtswesens von der Gottesherrschaft befreit! Das heißt aber, wir haben die Kant’sche Aufforderung zur Befreiung aus unserer selbstverschuldeten Unmündigkeit schon vollzogen! [1]

Gesetz ist also Befreiung von Gott. Besser gesagt, Befreiung von der Gottesherrschaft. Gesetz ist also Menschwerdung im Jung’schen Sinne. Das Gesetz ist weit mehr als eine Handlungsempfehlung für den Alltag der Menschen – Die Erfindung des kodifizierten, gesetzten Rechts hat uns erst zu mündigen Bürgern gemacht. Die Herrschaft des Gesetzes erst ermöglicht es den Menschen, selbst über sich zu bestimmen, weil die Menschheit erst mit diesem Instrument dynamische Normenentwicklung betreiben kann.

Es klingt absurd, aber es ist tatsächlich so: Das Gesetz ist Freiheit. Oder anders ausgedrückt: Wir können nur frei sein, wenn wir unter der Herrschaft des abstrakten Gesetzes leben können. Nicht Gott, nicht die Natur, kein Einzelner, nicht das Geld, nicht die Mode, nicht die Ethik und nicht die Moral, nicht die Wissenschaft und schon gar nicht der Krieg machen uns frei – nur die Herrschaft der Vernunft bürgt für die Freiheit der Menschheit.

Und jetzt erkennen wir, warum wir mit Gottes-Staaten nicht verhandeln können – sie stehen schlichtweg nicht auf einer Denkstufe mit uns. Sie leugnen diese ganzen hunderte von Jahren an Denken, an Kampf, an Versuch und Irrtum.

Es ist völlig klar, das jeglicher Gottes-Staat dieses Staats- und Freiheitskriterium nicht erfüllt – und so auch nicht in die Gemeinschaft der modernen Staaten gehören kann. Die Begründung der Ablehnung von religiös verfassten Staaten ist also nicht in der inhaltlichen Ausgestaltung des religiösen Grundlagentextes zu sehen, sondern vielmehr in der Rechtsgrundlage seiner Verfassung – genauer in dem ius divinum, welches ihm zu Grunde liegt. Nach unserer (Derzeit gibt es 192 Mitgliedsstaaten in der UN, auf deren Charta ich hier rekurriere) Auffassung kann ein ius divinum nach 1945 nicht mehr als Staatsgrundlage dienen. [2]

Ähnliches gilt für atheistische Diktaturen – wenn man Gott durch eine Partei ersetzt, bleibt das Prinzip der Anbetung dasselbe.

Mit der Relativierung der den Gesetzen zu Grunde liegenden Normen nämlich wurde die geistige Entwicklung der westlich geprägten Staaten enorm beschleunigt. Sowohl die hinderlichen ewigen Regeln der Kirche, wie auch die langatmigen Veränderungen in der Naturrechtsdiskussion mussten einer pragmatischen, schellen und dynamischen Rechtssetzung, begründet auf einem freiwillig festgelegten Wertekanon, weichen.

Eine spannende Diskussion wäre übrigens, warum diese Normen immer weiter in Richtung Schutz des Individuums von Statten gingen und warum die hart errungene Freiheit der Gesetzgebung von immer mehr Menschen fahrlässig, auch im Namen einer angeblichen Terrorbekämpfung, aufs Spiel gesetzt wird.

Wir sehen also die enorme Bedeutung der Rechtsordnung für unsere Gesellschaften. Umso wichtiger ist es, die gesetzgebende Gewalt, das Parlament, ernst zu nehmen.

Die Qualität unserer Gesetze bestimmt direkt die Qualität unseres Menschseins. Wir können frei wählen. Das sollten wir tun. Und wir können die Freiheit wählen. Das müssen wir tun, wenn wir auch in Zukunft von den Früchten des Rechtsstaates leben wollen.

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