ESM – aber richtig!

Als Doppelstaatler zweier AAA-gerateten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mache ich mir ernsthaft Sorgen um unser, um mein Europa. Mehr noch als andere definieren wir „Mischlinge“ uns mit diesem Kontinent – denn unsere Heimat ist kein Nationalstaat, keine einzelne Region. Unsere Heimat ist ein Kulturkreis, eine Ideen- und Völkergemeinschaft. Unsere Heimat ist ein Wertegefüge, ein Lebensstil, eine Erfahrungsgemeinschaft und ein Denkmodell. Unsere Heimat ist Freiheit, Wohlstand, Sicherheit und Toleranz. Unsere Heimat ist Aufklärung, Säkularisierung und Herrschaft des abstrakten Rechts. Unsere Heimat ist Europa, ein Europa dessen Manifestierung in Organisationen derzeit noch sehr rudimentär und mangelhaft ist – welches aber skizzenhaft schon in den Köpfen der Menschen dieses Kontinents existiert.

Und nun die Sorge um unsere gemeinsame Währung. Ja, da wurden Fehler gemacht. Ja, die Griechen waren viel zu früh dabei. Aber andererseits – wäre die aus den USA ausgehende Wirtschaftskrise 2008 nicht gekommen – hätte es ja auch durchaus gut gehen können. Und kein Hahn hätte nach den „bösen“ Griechen gekräht.

Und jetzt? Wir müssen unsere gemeinsame Welt-Zweitwährung retten. Wir müssen Institutionen schaffen, Verträge ändern, gemachte Fehler in der Zukunft verhindern. Aber bei all diesem Tun dürfen wir die europäischen Erfahrungen der letzten 300 Jahre nicht vergessen. Bei aller Hektik müssen die mühsam in blutigen Revolutionen errungenen Werte unserer Ideengemeinschaft in unseren Entscheidungen stark verankert sein. In all unseren Konstruktionen und Staatsgebilden müssen immer die negativsten aller Möglichkeiten, manche würden sagen die menschlichsten, bedacht werden.

Genau das tut der vorliegende Entwurf zum ESM nicht.

Wie also sollen wir nun einen dauerhaften Stabilitätsmechanismus in der Euro-Zone einrichten? Nun, erstmal ist klar, dass eine solche Einrichtung genügend Kapital haben muss, um an den Finanzmärkten effizient agieren zu können. Da reden wir von Summen eine Billion Euro und aufwärts. Dieses Geld steht den Mitgliedsstaaten in ihren Haushalten nicht mehr zur Verfügung – auch das muss klar sein. Der ESM kann seinerseits nicht auf neuen Staatsschulden aufgebaut werden. Das wäre geradezu absurd.

Es gibt ja diesen unsäglichen Entwurf zum ESM. (z.B. hier http://www.youblisher.com/p/157438-ENTWURF-FUR-EINEN-VERTRAG-ZUR-EINRICHTUNG-DES-EUROPAISCHEN-STABILITATSMECHANISMUS-ESM/) In diesem wird skizziert, wie eine solche supranationale Behörde aussehen könnte.

Dieser Entwurf ist vollkommen untauglich! Hier wird eine übernationale Instanz geschaffen die außerhalb jeder gerichtlichen, rechtlichen und parlamentarischen Kontrolle agieren kann. Mehr noch: Das Personal wird undemokratisch ernannt, ihm wird Immunität garantiert, und jede Verantwortlichkeit für ihr Handeln abgenommen. Also genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen! Wir brauchen direkte Bürgerbeteiligung, Offenheit und Transparenz in Europa! Und keine weiteren Kungel-Runden.

Die Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen ESM-Entwurfs sind so gravierend, dass er meines Erachtens nach gegen unser Grundgesetz verstößt – zum Einen, weil die Ewigkeitsgarantie nach Art 79. verletzt wird – zum Anderen der Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG.

Mindestens sind bei der Errichtung des ESM meiner Ansicht nach folgende Punkte einzuhalten – wenn man denn den ESM als demokratisch legitimiertes Gremium installieren will. Es wäre verheerend für das zukünftige, enger vernetzte Europa, wenn schon am Beginn der Entwicklung ein autoritäres, unkontrollierbares Bürokraten-Monster stünde!

Also, hier meine 10 Punkte für einen besseren ESM:

  1. Kontrolle des ESM durch das EU-Parlament. Der ESM ist öffentlich-rechtliche Einrichtung und seine Sitzungsprotokolle sind öffentlich zu machen. (sachliches Transparenzgebot)
  2. Keine Immunitäten! Verklagbarkeit des ESM als Organ vor dem EuGH.
  3. Persönliche Haftung der Bürokraten, vor allem Verklagbarkeit der Führung des ESM.
  4. Keine unbegrenzten Nachschußpflichten in den ESM. Es muss eine Deckelung in den Vertrag geschrieben werden. (Bsp. 10% des BIP)
  5. Externe, unabhängige Kontrolle der Jahresabschlüsse und Rechnungslegung des ESM. (materielles Transparenzgebot)
  6. Gehälter und Boni des ESM müssen öffentlich im EU-Parlament verhandelt werden. Wahlen der Führung, keine Ernennungen nach Gutdünken. (personelles  Transparenzgebot)
  7. Der ESM muss mindestens den allgemeinen Rechtsgrundsätzen (Treu und Glauben) des Handelsgesetzbuches (bzw. des Aktienrechts) genügen.
  8. Für die Notwendigkeit des ESM muss ein Kontrollgremium (Parlamentsausschuss) da sein. Wenn dies feststellt, dass der ESM nicht (mehr) benötigt wird, abschaffen. Der ESM muss sich regelmäßig rechtfertigen. Nicht umgekehrt!
  9. Alle Ämter im ESM müssen dem Rotationsprinzip folgen und sind zeitlich zu begrenzen. Nur dies beugt Filz und Korruption effektiv vor. (zeitliches Transparenzgebot)
  10. Der ESM-Vorstand hat einen Eid auf die Verfassung (EU-Verträge) zu leisten.

Wenn diese Punkte nicht eingeführt werden, und der im Raume stehende Entwurf einfach durchgewinkt wird, passieren folgende Dinge:

  • nach Artikel 23 ESM-Vertragsentwurf genehmigt der ESM seine Jahresabschlüsse selbst. Das ohne jede gesetzliche Kontrolle.
  • nach Artikel 22 ESM-Vertragsentwurf genehmigt der ESM seinen Haushalt selbst.
  • nach Artikel 21 ESM-Vertragsentwurf kann der ESM beliebig Verluste machen und diese unbegrenzt durch Mitgliedsstaaten decken lassen.
  • die an den ESM überwiesenen Gelder können durch keine Regierung  zurückgeklagt werden. Das Personal nicht belangt, auch bei Korruption oder grober Pflichtverletzung nicht.
  • konkret heißt ESM: Wir transferieren 700 1600 Mrd. € außerhalb jeglicher gerichtlicher Kontrolle. Einschließlich unbeschränkter Nachschußpflicht.

Wir gründen also eine Behörde, die sich beliebig aus den Haushalten der Mitgliedsstaaten bedienen kann – deren Verluste die Staaten ohne Mitspracherecht oder Klagemöglichkeit zu tragen haben – die ihren eigenen Haushalt erstellt, ihre Rechnungslegung selbst macht und kontrolliert, deren Personal weder Steuer- noch Rechenschaftspflichtig gegenüber irgend jemandem ist…

Wer es zulässt, dass man so eine Instanz, die geradezu eine Einladung zur Selbstbereicherung ist; zur Bestechlichkeit und Korruption, zulässt, handelt zumindest grob fahrlässig, was das Wohl des deutschen Volkes angeht.

Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass die Unzulänglichkeiten des Entwurfs niemanden persönlich treffen. Es sind immer die institutionellen Rahmenbedingungen, die den menschlichen Charakter in seinen Eigenschaften beeinflussen. „Willst Du den Charakter eines Menschen beurteilen, so gib ihm Macht“, geht das Sprichwort. Systeme, die in der Lage sind zu lernen, von der Person zu abstrahieren – werden das in ihren Satzungen berücksichtigen. Gerade die Gesellschaften Europas mit ihren Diktatur-Erfahrungen sollten dies verstanden haben.*

Es ist richtig, dass man eine Behörde wie den ESM vor dem juristischen Zugriff einzelner Mitgliedsstaaten schützen muss. Aber das bedeutet doch nicht, dass man die ESM-Führung von jeglicher gerichtlicher Kontrolle befreit! Wozu gibt es denn den internationalen Staatsgerichtshof, oder das internationale Strafgericht?

Nein! Wir brauchen eine Kultur der „checks and balances“ – des Ausgleichs und der Kontrolle. Gerade dort, wo es um die Stabilität der Währung und um unser aller Geld geht, darf die vermeintliche Pragmatik in der Schnelle des Augenblicks nicht über die grundlegenden Werte unserer Demokratien gelegt werden – auch wenn es dem gegenwärtig herrschenden Polit-Establishment noch so opportun sein mag.

ESM – ja bitte. Aber richtig.

 

*dazu gibt es irgendwann vielleicht nochmal eine Abhandlung von mir zur „Abstraktions-These“. So das Leben denn will. Und ich die Zeit / das Geld dazu habe, sie zu verfassen.

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