2.2.5 Moral ist eine Kulturleistung (update)

Ich beginne dieses Kapitel mit einer These: Es gibt kein Recht zur Unterdrückung. Das Konzept der individuellen Freiheit (siehe dazu u.a. Popper) sieht weder ein Recht des Einzelnen zur Unterdrückung anderer vor, noch gestattet es die Entscheidung des Einzelnen, sich unterdrücken zu lassen. Freiheit und Verantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille; es gibt das eine ohne das andere nicht.

Relative Begriffe

Zum Verantwortungskonzept gehört implizit immer aber auch der Aspekt der Moral; Verantwortung gründet sich auf eine Ethik, die die Moralvorstellungen der jeweiligen Zeit und Kultur bedingen. Also sind die Begriffe Freiheit und Verantwortung nicht nur symbolisch und faktisch aneinander gebunden, sondern sie sind auch relative Begriffe.

Die Relativität eines Begriffes setzt immer ein Bezugssystem voraus. Um zu relativieren brauchen wir einen Fixpunkt, einen Betrachterstand, einen Pol. Im Normativen jedoch sind alle Grundlagen von moralischen Regeln dynamisch – sie entstehen und entfalten ihre Wirkungen in ihrer jeweiligen Alltags-Umgebung, also in der jeweiligen Kultur. Also gibt es keine moralischen, universellen Fixpunkte in unseren Denksystemen.

Dennoch stellen wir die Relativität von Begriffen auch und vor allem des Politischen fest -– wir haben, wenn nicht ein Paradoxon -– so zumindest ein Dilemma. Die Amerikaner lösen dieses Dilemma recht einfach –- sie setzen fest auf die Werte ihrer Verfassung, betrachten diese als unabänderlichen moralischen Fixpunkt und beurteilen die Welt fest und nur nach ihren eigenen Maßstäben.

Wir Europäer aber haben durch bittere Erfahrung lernen müssen, dass einseitige Dogmatisierung immer wieder zu Diktaturen führen kann -– aus unserer Sicht sind moralische Fixpunkte niemals aus einer einzigen Quelle speisbar, ohne auf machtpolitische Probleme zu stoßen. Was also tun?

Wir (Europäer) lösen dieses Dilemma mittels der wirksamsten Leistung des menschlichen Geistes überhaupt: der Abstraktion. Nicht einzelne Texte, nicht einzelne Weltanschauungen, nicht einzelne Denkmodelle oder Ideologien –- und schon gar nicht einzelne Religionen – dürfen der Maßstab für moralische Vergleichspunkte zur Definition von relativen Begriffen sein. Wir müssen aus diesen verschiedenen Denkstrukturen diejenigen Ideen und moralischen Standpunkte abstrahieren, die universelle also allgemeine Gültigkeit haben könn(t)en.

Die Definition von moralischen, relativen Begriffen muss also immer aus der Summe der existierenden Glaubenssätze abgeleitet sein. Nur so kann eine sinnvolle Deutung von z.B. Freiheit oder Verantwortung gelingen.

Gott als Abstraktion

Wollen wir nun diese, methodisch noch näher zu erläuternde, Verfahrensweise zur Definition eines moralisch relativen Begriffes anwenden, so können wir uns zunächst auf zentrale Glaubenssätze konzentrieren. Dazu zählen als Ergebnis der griechisch-westlich orientierten Sozialisierung: Die Menschenrechte, die Bürgerrechte, die Kriegs- und Verfolgtenrechte, das Asylrecht, die Wahl,- und Machtverteilungsrechte. Aber auch die globalen religiösen Grundgebote: Tötungsverbote, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Respekt, das Recht auf geistige Entwicklung.

Man bemerke, dass ich in dieser Auflistung die errungenen Rechte als Abstraktion aus Glaubenssätzen konstruiert habe – sie haben als solche zunächst keinen empirischen Gehalt. Sie sind also Hüllen, Leitlinien, Formen. Sie existieren außerhalb der Lebenswirklichkeit der einzelnen Person, der einzelnen Gruppe oder des einzelnen Staates. Sie sind keine Naturgesetze, sondern von Menschen gemachte geistige Entitäten.

Das herausragende Merkmal dieser geistigen Entitäten, oder in Kants Begrifflichkeit, Kategorien, ist das Über-der-Sache-Stehen. Sie bieten also ein Instrument, um genau die Lücke zu füllen, die das Verblassen des romantischen, literarischen und in Teilen auch phantastischen Gottesbegriffes in der politischen Diskussion seit der Säkularisierung des Westens gelassen hat.

Aber: Ich leugne Gott nicht, im Gegenteil, ich bin nur der Meinung, dass im politischen, also moralbegründeten Handeln, die Zeit der historisch vermittelten konkreten Handlungsanweisungen zugunsten eines dynamischen Abstraktionsmodelles weichen muss.

Gott ist in meinen Augen, wie Thomas von Aquin in „Das Seiende und das Wesen“, schreibt:

Das erste Seiende, das nur Sein ist, die erste Ursache, … , die Gott ist.

(siehe Kommentar 1) Auch für den geschulten Geist 800 Jahre später gilt diese wohl größtmögliche aller Abstraktionen noch. Gott ist die Ursache aller Existenz, das reduzierte Sein – auch aller menschengemachten Abstraktionen und Denkmodelle – und kann als Reduktion auf die Ursache aller Dinge verstanden werden. Ich werde diesen Standpunkt an anderer Stelle noch näher erläutern.

In der Praxis

Die Notwendigkeit der Einführung einer Kategorie von abstrakten Denksätzen wird offensichtlich, wenn wir an die Anfangsthese dieses Kapitels zurückgehen: Es gibt weder eine Freiheit zur Unterdrückung, noch gibt es die Freiheit, sich unterdrücken zu lassen. Beide Verhaltensweisen verstoßen gegen die Abstraktionen, sie verletzen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einerseits und gegen das Konzept des verantwortungsvollen Handelns andererseits.

Die Argumentation gegen diese Art der Verhaltensdefinition liegt natürlich auf der Hand: Der Diktator oder der gewalttätige Ehemann wird sich wenig um das abstrakte Konzept der Verantwortung kümmern. Genauso wird sich das unterdrückte Volk nur schwer gegen eine diktatorische Staatsmacht auflehnen, wenn es schlimmstenfalls mit dem Tod rechnen muss. Auch die geschlagene Ehefrau wird ihre Angst vor den Schlägen gegen den eventuellen Nutzen in der Gemeinschaft oder die zu erwartenden noch schlimmeren Konsequenzen abwägen müssen.

An dieser Stelle hilft uns abermals das Konzept der Abstraktion: Diesmal abstrahieren wir jedoch nicht das moralische Konzept, sondern dessen praktische Durchsetzung. Durchsetzung von Normen erfordert Befugnisse. Diese wurden in traditionellen Gesellschaften durch soziale Vereinbarungen verteilt – so z.B. die Weisungsbefugnis von Stammesältesten, Schamanen etc. Mancherorts ist die soziale Zuweisung von Rechtssetzungsbefugnissen auch heute noch zu beobachten – in Straßengangs, unter Ghettojugendlichen und in sog. Befreiten Zonen oder autonomen Gebieten.

Relativität von Institutionen

Die eigentliche Kulturleistung des Staates ist jedoch die Schaffung von Institutionen. So haben wir weltweit Polizeien, Geheimdienste, Armeen, Kirchen oder andere religiöse Instanzen hervorgebracht. Sie alle setzen die Normen um, die die jeweilige Gesellschaft zum Verhaltenskodex gemacht hat.

Und hier stoßen wir auf das nächste fundamentale Problem: Sie sind alle auf einen Kulturkreis bezogen, also relativ.

Das existierende Völkerrecht beruht in großen Teilen auf dem ehemaligen Kriegsrecht der heute als westlich bezeichneten Länder. Daher hat es in seinen Definitionen einen starken Bezug auf die nationalstaatliche Denkweise des 19. Jahrhunderts. Das Recht auf Selbstbestimmung der Völker als absolutes Recht ist die direkte Folge eines überholten Nationalstaatsdenkens. Nicht der einzelne Staat kann verbindliche Normen für alle setzen –- die Welt hat dies schon nach dem Ersten Weltkrieg verstanden und den Völkerbund gegründet. Leider war dieser zu schwach, bzw. die Zeit noch nicht reif für ein supranationales System -– so dass erst nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges mit den Vereinten Nationen der Versuch einer supranationalen Recht setzenden Organisation geschaffen werden konnte.

Diese Organisation hat den Katalog der Menschenrechte in ihrer Charta übernommen. Das war der erste Schritt. Bis heute hat sie es aber nicht geschafft, den zweiten Schritt zu tun, der notwendig wäre, um die Glaubenssätze in der Charta auch umzusetzen.

Ich werde hier mal konkret: Wir brauchen ein weltweites überstaatliches Gewaltmonopol zur Durchsetzung der Menschenrechte. Also nicht eine Welt-Armee, sondern eine echte Welt-Polizei. Diese Welt-Polizei muss von einer Art Welt-Parlament kontrolliert werden, darf immer nur von mehreren Staaten gleichzeitig gebildet werden und muss sich turnusmäßig erneuern. (2)

Ausgehend von unserer Prämisse, dass es weder das Recht zur Unterdrückung geben kann, noch das Recht, sich unterdrücken zu lassen, wobei das letztere immer auch Verantwortungsverweigerung bedeutet, kommen wir unweigerlich zur Folgerung, dass nur eine frei gewählte Repräsentation mit finanziell und militärisch ausreichend ausgerüsteten Mitteln zur Durchsetzung gemeinsam festgelegter abstrakter Glaubenssätze oder Normen Unterdrückung und Ausbeutung verhindern kann.

Kein Recht zur Diktatur

Es darf in Zukunft keine Diktaturen mehr geben. Jeder Diktator muss damit rechnen müssen, dass ihm sein Land genommen und sein Volk, wenn nötig mit überstaatlicher, durch Verträge legitimierter Gewalt, befreit wird. Erste Ansätze eines solchen globalen Handels sehen wir heute in Afghanistan. Wir hätten es auch im Irak schon sehen können, leider war die Weltgemeinschaft dazu noch nicht bereit. Das „alte Europa“ hat in seiner Verhaftung in den Denkmustern des Kalten Krieges die weitergehende Implikation der Intervention im Irak nicht verstanden. Es geht schlichtweg um ein neues Kapitel in der Weltgeschichte. Nicht der Irak-Krieg war ein Fehler – dass die Amerikaner praktisch im Alleingang das durchgeführt haben, was eigentlich Aufgabe einer handlungsfähigen UNO gewesen wäre – das war der Fehler.

Genauso muss jedes Volk, welches sich einem Diktator unterstellt, damit rechnen, notfalls auch gegen seinen Willen in die Wertegemeinschaft der Welt zurückgeführt zu werden. Uns Deutschen ist 1945 genau das passiert – und es hat uns meines Erachtens nicht geschadet. Allerdings – und das vermisse ich heute im Irak oder in Afghanistan, hat man in der vierziger Jahren viel mehr Wert auf die Bildung der Befreiten gelegt. Um ein „entführtes Volk“ wieder in die Weltgemeinschaft zurückzuführen, muss sehr schnell vieles an Gelerntem wieder neu erlernt werden. In Serbien ist das nicht passiert. In Bosnien auch nicht. Daher hege ich die Befürchtung, dass die Auseinandersetzungen dort nicht endgültig gelöst sind.

Wichtig ist bei der Konstruktion dieses Denkmodells(!) zweierlei: Erstens die Erkenntnis, das eben nicht der einzelne Mensch oder die einzelne Gruppe oder der einzelne Staat das Maß aller Dinge ist, sondern dass es Grundsätze gibt, die er in der Gemeinschaft der Menschheit erdacht hat, die sein Ego übersteigen, und denen er folgen muss. Und zweitens, dass die Regeln, denen er zu folgen hat, von Menschen ged(m)acht sind, eine universelle Moral begründen und als Abstraktionen aus Bestehendem rational konstruierbar sind.

Rituelles Handeln

Dieses Vorgehen entwertet nicht die historischen Texte –- sie haben ihre Berechtigung als Quellen und Anleitung zu rituellem Handeln weiterhin. Rituelles Handeln unterscheidet sich jedoch von politischem Handeln, indem die Mitgliedschaft in einer rituellen Vereinigung auf die freie Entscheidung des Einzelnen beruht* – die Mitgliedschaft im Politischen jedoch jedem menschlichen Dasein immanent ist. Man kann nicht nicht Bürger eines Staates sein. Daher hat rituelles, auf historischen Texten beruhendes Handeln immer nur Folgen für die Gruppenmitglieder, die jedoch gleichzeitig dem Diktat des Politisch-Abstraktem unterliegen. Diesen Konflikt können wir z.B. an der Frage beobachten, ob das islamische Schächten von Tieren unter unserem Tierschutzgesetz erlaubt sein kann.

Ich denke, das Politisch-Abstrakte muss immer höher gewichtet werden als das Rituelle.

*vorausgesetzt natürlich, die betreffende Gesellschaft erkennt die Grundrechtscharta an – doch das haben alle relevanten Staaten, zumindest wenn sie Mitglieder in der UNO sind.

Konkret heißt das: Religionen haben sich den allgemeinen Gesetzen im Staat unterzuordnen. Sie können keine gesetzgebende Wirkung entfalten – auch nicht in moralischen Fragen, wie Schwangerschafts-Abbrüchen oder der Todesstrafe. Religionen sind Strukturen von Glaubenssätzen von einzelnen Gruppen – und mögen sie noch so groß sein. Die oben diskutierten abstrakten Glaubenssätze hingegen sind diejenigen der Weltgemeinschaft – daher ist deren Gewichtung auch höher zu stellen.

Die zu bildende Moral ist die Summe der Handlungsanweisungen, die aus den abstrakten Glaubenssätzen der Menschheit entspringen. Somit ist Moral eine Kulturleistung.

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