1.3.2.1 Thomas Hobbes

Thomas HobbesThomas Hobbes (geboren 1588, gestorben 1679) war englischer Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph der frühen Neuzeit. Hobbes wurde 1588 als Sohn eines einfachen Pfarrers in der Grafschaft Wiltshire geboren. Seine Mutter stammte aus einer Bauernfamilie. Da er bereits mit vier Lebensjahren lesen, schreiben und rechnen konnte, wurde er als Wunderkind bezeichnet. Ab dem Alter von acht Jahren wurde Hobbes in einer Privatschule in den klassischen Sprachen unterrichtet.

Mit vierzehn(!) Jahren begann er sein Studium an der Universität Oxford, wo er vor allem Logik und Physik studierte. Nach seinem dortigen Bachelor-Abschluss 1608, wurde er Hauslehrer bei der adligen Familie Cavendish. Diesen Posten hatte er mit Unterbrechungen bis zu seinem Lebensende inne. Für kurze Zeit war Hobbes auch Sekretär des Philosophen Francis Bacon, für den er einige seiner Schriften ins Lateinische übersetzte. Auf den Auslandsreisen, die er mit seinen Schülern der Cavendish-Familie unternahm, lernte er in Pisa Galileo Galilei kennen. Ferner schloss er auf seinen Reisen Bekanntschaft mit René Descartes.

Hobbes setzte sich im Streit zwischen Krone und Parlament für die Rechte des Königs ein und musste deshalb 1640 nach Frankreich fliehen. Dort verfasste er seine staatsphilosophischen Werke, in denen er zwar das absolutistische Königtum verteidigt, aber zugleich das Papsttum und die Kirche kritisiert. Wegen dieser Kritik musste er 1651 erneut fliehen, diesmal zurück nach England, das mittlerweile unter dem Protektorat der Cromwells stand.

Hatten Philosophen in der Tradition Platons und Aristoteles’ noch sittliche Ideale angenommen, etwa in Form einer Idee des Guten oder eines Summum Bonum, so herrschte zu Hobbes’ Lebzeiten ein mehr den Vorstellungen der Sophisten und Kyniker verpflichteter Skeptizismus, der die Erkennbarkeit verbindlicher gemeinsamer Moralstandards verneint.

Auch Hobbes vertritt diesen moralischen Relativismus und stützt sich dabei auch auf die Übertragung seiner erkenntnistheoretischen These, der menschlichen Wahrnehmung sei keine gesicherte Erkenntnis über die Welt möglich, auf das Feld der Ethik. So heißt es etwa in den elements of law, jedermann nenne „das, was ihm gefällt und Vergnügen bereitet, gut, und das was ihm missfällt, schlecht“. Entsprechend ihrer unterschiedlichen körperlichen Beschaffenheit unterschieden sich die Menschen auch in ihrer Auffassung von Gut und Böse. Ein agathon haplos, das schlechthin Gute, gebe es indes nicht.

Hobbes nimmt aber einschränkend zumindest insofern einen moralischen Minimalkonsens an, als nach allgemeiner Meinung jedes Individuum ein natürliches Recht auf Selbsterhaltung habe und sich gegen Angriffe auf seine Person verteidigen dürfe. Dem entspreche umgekehrt die Verpflichtung, niemanden zu verletzen.

Jenseits des Minimalkonsenses über das Selbsterhaltungsrecht müssten moralische Konflikte zwischen Menschen indes verbindlich durch eine übergeordnete Instanz entschieden werden, womit Hobbes den Grundstein für seine politische Philosophie und insbesondere das Staatsmodell des Leviathan von 1651 legt. 

Dort beschäftigt er sich mit der Überwindung des von Furcht, Ruhmsucht und Unsicherheit geprägten gesellschaftlichen Naturzustands durch die Gründung des Staats, also der Übertragung der Macht auf einen Souverän. Dies geschieht durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem alle Menschen unwiderruflich ihr Selbstbestimmungs- und Selbstverteidigungsrecht auf den Souverän übertragen, der sie im Gegenzug voreinander schützt. Mit dem Naturzustand hat sich Hobbes schließlich im Gegenstück zum Leviathan befasst, dem Behemoth von 1668.

Sein erkenntnistheoretisches Postulat, dass der menschlichen Wahrnehmung eine Erkenntnis der Welt nicht möglich sei, erstreckt Hobbes auch auf Gott; er nimmt also eine agnostische Position ein. Ausgehend von seiner Vorstellung der Welt als geschlossener Kausalzusammenhang, in dem jede Zustandsveränderung auf den Einfluss bewegter Körper zurückzuführen sei, nimmt er aber konsequenterweise eine erste, selbst nicht bewegte Ursache an, die diese Kausalprozesse in Gang setze, bei der es sich aber nicht notwendig um Gott handeln müsse (anders der sog. kausale Gottesbeweis).

Gleichwohl war Hobbes keineswegs Atheist. Er leugnet weder die Existenz Gottes noch steht er der Religion allgemein oder dem Christentum im Besonderen feindselig gegenüber. Er erklärt sie lediglich zu einer Sache des Glaubens, was für ihn konkret das Vertrauen auf die fehlerfreie Weitergabe religiös-historischer Tatsachen bedeutet. Niemals überzeugend gelungen ist ihm indes, zentrale theologische Begriffe wie Menschwerdung oder Ewiges Leben mit seiner eigenen materialistischen Grundanschauung in Einklang zu bringen.

Auf der Grundlage der starken Stellung des Staates in Hobbes‘ politischer Philosophie weist er diesem auch die Entscheidungsbefugnis in religiösen Dingen zu und fordert insbesondere eine einheitliche Staatskirche. Dementsprechend stand er sowohl dem Papsttum als außerhalb des Nationalstaates stehender Institution als auch den verschiedenen englischen Sekten kritisch gegenüber. Hatte er ursprünglich zumindest noch die Zuständigkeit für die verbindliche Auslegung von Glaubensfragen der Kirche selbst zugesprochen, billigte er im Leviathan erstmals auch sie dem Staat zu.

Der Leviathan

Der Titel des Leviathan lehnt sich an das biblisch-mythologische Seeungeheuer Leviathan an, vor dessen Allmacht jeglicher menschliche Widerstand zuschanden werden muss. Eine ähnliche Rolle kommt in Hobbes absolutistischem Politikverständnis dem Staat zu, der damit zum Gegenstück des durch das Ungeheuer Behemoth personifizierten Naturzustandes wird.

Hobbes schrieb sein Werk vor dem Hintergrund des englischen Bürgerkriegs 1642–1649, der auf beiden Seiten zahllose Opfer forderte und mit seinen chaotischen Verhältnissen das reale Vorbild für den von Hobbes angenommenen gesetzlosen Naturzustand bot. Außerdem verarbeitete er Informationen über das soziale Leben der nordamerikanischen Ureinwohner, da deren Unabhängigkeit von einem Staat als Naturzustand angesehen werden kann.

Hobbes geht von einem Naturzustand aus, in dem die Menschen ohne Gesetz und ohne Staat leben und wo daher – aufgrund des Naturrechts (ius naturalis) – jeder alles beanspruchen kann. Es herrscht Chaos; die Menschen führen – in Hobbes pessimistischem Weltbild – einen „Krieg aller gegen alle“ (bellum omnium contra omnes), in dem „der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“ (homo homini lupus est, ursprünglich von Plautus) gilt.

Die Gründe hierfür sind einerseits Wettstreben und Ruhmsucht – Leidenschaften, die der grundsätzlich boshaften Veranlagung entspringen. Sie „scheuen keine Gewalt, sich Weib, Kind und Vieh eines anderen zu unterwerfen […] das Geraubte zu verteidigen […] sich zu rächen für Belanglosigkeiten wie ein Wort, ein Lächeln, einen Widerspruch oder irgendein anderes Zeichen der Geringschätzung“.

Als dritte Triebfeder kommt indes noch der „Argwohn“ hinzu. Da auch der Rechtschaffene annehmen muss, sein Gegenüber sei auf seinen Reichtum und seine Freiheit aus, wird er präventiv diese Gefahr ausschalten. Mehr noch als ein ’natürlicher‘ animalischer Wesenszug des Menschen ist es also seine rationale Antizipation, die ihn in den Krieg zwingt.

Hobbes kennt  auch im Naturzustand Moral in Form des Naturgesetzes (lex naturalis). Jedoch wird dies durch den Zwang zur Selbstverteidigung völlig überlagert. Infolge dieses Krieges leben die Menschen „in ständiger Furcht und der drohenden Gefahr eines gewaltsamen Todes“, ihr Leben ist „einsam, armselig, scheußlich, tierisch und kurz.“

Entgegen verbreiteter Ansicht vertritt Hobbes gleichwohl kein dezidiert negatives Menschenbild. Die schlechten Verhaltensweisen sind weniger der Natur des Menschen geschuldet, sondern werden vielmehr dem Menschen im Naturzustand im Interesse seiner Selbsterhaltung abverlangt.

Der Mensch ist also kein zoon politikon, wie bei Aristoteles, sondern durch Verlangen, Furcht und Vernunft gekennzeichnet und wird geleitet durch ein verderbliches Zusammenspiel des „Wölfischen“ und des Rationalen in ihm, nicht durch Nächstenliebe. Er ist prinzipiell egoistisch und asozial. Auch Willensfreiheit besitzt er nicht.

Diesem Zustand erwächst die Notwendigkeit für eine übergeordnete, allmächtige Instanz, die Sicherheit und Schutz bietet. Durch einen Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen unwiderruflich „alle Macht“ und insbesondere ihr Selbstbestimmungs- und Selbstverteidigungsrecht „einem Einzigen […] oder aber einer Versammlung, in der durch Abstimmung der Wille aller zu einem gemeinsamen Willen vereinigt wird.“.

Hobbes spricht sich also nicht zwingend für eine bestimmte Staatsform aus, lässt aber durchaus Sympathien für die Monarchie erkennen. Nichts im Sinn hat er indes mit der „modernen“ Gewaltenteilung.

Durch diese „Vereinigung aller zu ein und derselben Person“ entsteht der Staat, der „Leviathan“ als „Sterblicher Gott“. Durch die ihm zuerkannte Autorität ist er in der Lage, „alle Bürger zum Frieden und zu gegenseitiger Hilfe gegen auswärtige Feinde zu zwingen.“. Er wird zum Souverän mit unbeschränkter Gewalt, eine absolute Macht, der sich alle zu unterwerfen haben. Insbesondere ist er – anders als die nun zu Untertanen gewordenen Menschen – selbst nicht Vertragspartner des Gesellschaftsvertrags und lebt damit als einziger außerhalb des Rechts. Jedoch kann er sich damit nicht mehr als einziger im Naturzustand befinden, weil der Naturzustand jedem Menschen das Recht auf alles zuspricht (Naturrecht).

Daraus resultieren nach Hobbes die konkurrierenden, argwöhnischen, sowie ruhmsüchtigen Verhaltensweisen des Menschen. Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages, mit dem die Legitimation des Souveräns einhergeht, ist der Naturzustand aufgehoben, sodass sich der Souverän auch nicht mehr in diesem befinden kann; er ist Produkt des Vertrages.

Der Souverän befindet sich also weder im Naturzustand noch innerhalb des geschlossenen Gesellschaftsvertrages, dem er übergeordnet ist. Demzufolge müsste für ihn eine dritte Kategorie geschaffen werden. Nur diese dritte Kategorie stellte unter der Voraussetzung, dass er seine Untertanen zu beschützen versteht, diesen rechtsfreien Raum dar. Seine Macht steht über jeder Gerechtigkeit.

Dies ist im Prinzip eine Legitimation jeglicher Tyrannei, wobei Hobbes behauptet, dass ein guter Souverän dies nicht ausnutzt. Hobbes meint aber, dass nur durch dieses Gewaltmonopol der Souverän seine Pflicht erfüllen kann, das Leben seiner Untertanen zu schützen. Er geht sogar so weit, dass der Souverän seine eigene Gewalt gar nicht einschränken kann, da eine Einschränkung die Sicherheit des Staates gefährden würde. Ein Widerstandsrecht der Gewaltunterworfenen ist nur sehr eingeschränkt vorgesehen, nämlich ausschließlich in Bezug auf die Selbsterhaltung: Da jeder Bürger das Recht und die Pflicht hat, sein eigenes Leben zu verteidigen, darf er auch versuchen, sich gegen den Souverän zu wehren, wenn sein Leben in Gefahr gerät (Leviathan, zweiter Teil, Kapitel 21).

Der Preis dieses übermächtigen Staates ist die Freiheit, die es bis auf wenige Ausnahmen in Hobbes Abhandlung nicht mehr gibt. Sie wird dem Streben nach Sicherheit geopfert. Triebfeder der Staatsbildung ist nicht mehr – wie etwa noch bei Aristoteles – die „eudaimonia“, das „gute Leben“, sondern vielmehr das „nackte Überleben“, das Entrinnen der im Naturzustand begründeten Gefahren. Nach Hobbes ist das Ziel des Staates also nicht das Erreichen eines summum bonum (Erreichen des Besten), sondern nur das Vermeiden des summum malum (Abwenden des Schlechtesten).

Hobbes‘ Staatsmodell gehört der Politischen Theorie des Absolutismus an. Nicht mehr das Gottesgnadentum ist es, das dem Monarchen seine Legitimation verschafft, sondern eine – wenn auch unwiderrufliche – Übereinkunft der Untertanen. Dementsprechend stieß Hobbes‘ Leviathan, trotz der intendierten Stärkung des Staates, bei den Monarchen auf erhebliche Kritik.

Kritik sah sich Hobbes‘ Staatsmodell aber auch von anderer Richtung ausgesetzt, von den Staatstheoretikern des in der Folgezeit erstarkenden Liberalismus. Während die Idee des Gesellschaftsvertrags vielfach aufgegriffen wurde, stieß die übermächtige Stellung des Souveräns auf Ablehnung. Eingewandt wurde insbesondere, dass der Leviathan eine menschliche Schöpfung und der Souverän letztlich ebenfalls ein Mensch sein muss. Da dieser ebenfalls von den in seiner Natur liegenden Leidenschaften getrieben wird und damit auch er seinen Mitmenschen ein „Wolf“ ist, erscheine die Annahme, er würde „dem Guten“ dienen und seine Macht nicht missbrauchen, naiv. Dem korrespondiert die Schutzlosigkeit des einzelnen gegenüber dem Leviathan (Quis custodiet ipsos custodes?, „Wer, außer den Wächtern selbst, wacht über die Wächter?“).

Erforderlich erschien insofern eine umfassende Sicherung des Einzelnen gegen Willkür und Machtmissbrauch des Staates. In der Folge wurden rasch individualschützende Grundrechte wie die Eigentumsgarantie oder die Meinungs- und Redefreiheit und die Kontrolle des Souveräns durch demokratische Mechanismen und Gewaltenteilung gefordert.

Was bedeutet der Leviathan für uns?

Nun, Hobbes ist einer der ersten Denker der Neuzeit, die den Staat konstuieren. Er bedient sich dabei eines zu seiner Zeit modernen Menschenbildes: Mechanistisch, axiomatisch, nutzenorientiert. Weiterhin stellt er die Relativität der Sprache und erkenntnisthoretische Überlegungen direkt in den Kontext seiner Theorie. Seine Argumentation more geometrico und sein Kausaldenken (wenn-dann) sind bis heute prägend. Der Mensch handelt bei Hobbes rational im (sehr modernen) Sinne der Lebenserhaltung und individueller Nutzenmaximierung. Hobbes liefert also mit seinem Menschenbild die Grundlagen für das moderne Homo Oeconomicus-Denken, welches in der Postmoderne zu ungeahnter Blüte kommen wird und heute unser Denken weitgehend bestimmt. So unzulänglich und in Teilen falsch es auch ist.

Hobbes wendet in seiner Argumentation eine für uns signifikante Methode an: Er abstrahiert alle Rechte auf eines; in seinem Falle auf einen Herrscher. Der Wille der Summe des Volkes ist dem Willen des Souveräns unterzuordnen. Er schafft also per Abstraktion eine neue Kategorie, die „Wertvoller“ oder „höher“ als das Allgemeine ist. Heute würden wir sagen, er bildet eine Meta-Ebene.

 Hobbes begründet also einen Schritt in unserer Abstraktionsthese – die Abstraktion auf einen Herrscher, die de facto ja schon bei Alexander dem Großen auftritt, aber von den Griechen nie rational erklärt wurde. Leitsatz nach Hobbes müsste also lauten; Herrschaft ist notwendig und absolute Herrschaft des Einen erst ist hinreichend.

Hobbes kennt keine Menschenrechte, keine Gewaltentrennung und keinen Gerechtigkeitsbegriff. Insofern ist er auch ein Rückschritt. (vgl. Marsilius) Aber er führt in seinem Modell einen Begriff ein, der uns bis heute nicht mehr loslassen wird: Den impliziten Vertrag.

Hobbes meint, dass mit der Geburt der Mensch mit dem Staat, in dem er lebt, einen Vertrag eingeht. In diesem Vertrag tritt der Bürger Rechte zugunsten des Staates ab. Diese Vorgehensweise trennt die Interessen des Einzelnen vom Interesse des Allgemeinen und bereitet somit gerade die von Hobbes abgelehnte Institutionalisierung vor.

Hobbes argumentiert auf Mikro-Ebene – er geht, ganz modern, von Individuum als Argumentationseinheit aus. Das ist neu. Er führt also das Konzept des Individualismus in das Staatsdenken ein. Allerdings sind seine Individuen recht-, und machtlos, da sie ja alle Rechte an den Leviathan abgegeben haben. Weiterhin argumentiert er, ganz wie Machiavelli, auf einem Machtkonzept. Auch das sollten wir uns merken. Das Problem der Aggregation, das heisst, der Summierung von Meinungen auf den Souverän (modern gesprochen das Mikro-Makro-Problem) umgeht er, indem der den Souverän auf eine eigene Stufe stellt. Somit zählt des Bürgers Meinung nicht mehr.

Die Summierung von Einzelinteressen führt bei Hobbes also nicht zu der problematischen Meinungs-Akkumulation, die Konzepte wie Öffentlichkeit benötigt, um sich artikulieren zu können. Es gibt keine Aggregatsmeinung, sondern an deren Stelle tritt eine neue Kategorie, die wiederum Partikularinteresse hat.

Das ist logisch nicht möglich. Stellen sie sich vor, sie sammeln eine Menge Äpfel, mit allen Eigenschaften die Äpfel so haben, also Geruch, Geschmack, Gewicht, Farbe etc. Die Summe der Äpfel ist der Apfelberg, der logischerweise die Eigenschaften der Äpfel beinhaltet, also das Gewicht, den Geruch, etc. In Hobbes‘ Denken wäre die Summe der Äpfel aber gar kein Apfelberg. Weil die Äpfel sich gegenseitig zerdrücken, erfindet er die Apfelkiste, die das Zerdrücken der Äpfel verhindert. Die Eigenschaften dieser Apfelkiste haben aber mit den Äpfeln an sich nichts mehr zu tun. Sie bestimmt das Schicksal der Äpfel von außen, wird außerhalb der Äpfel hergestellt. Hobbes Modell legt sogar noch eine Plastikfolie um die Äpfel, sodaß auch der Geruch neutralisiert wird. In der Folge Argumentiert er dann über die Äpfel, betrachtet aber nur die verpackte Apfelkiste.

Er verliert in seiner Abstraktion also relevante Daten über die Einzelobjekte – in diesem Fall die Menschen. Das sollten wir nicht tun.

Wir übernehmen von Hobbes dennoch einiges: Die Abstraktion als Methode, den impliziten Vertrag als Methode, den Werterelativismus, den kausalen Gottesbeweis, das realistische (negative) Menschenbild, das Naturgesetz, den Individualismus als Grundlage, das Kosten-Nutzen-Denken, welches wir allerdings noch  revidieren werden.

Den Rest schieben wir getrost zurück ins Geschichtsregal, denn seine Mitdenker waren schon einige Schritte weiter.
 

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