1.3.2.2 Montesquieu: Freiheit, Ehre und Angst

„Tritt eine Idee in ein hohlen Kopf, so füllt sie ihn völlig aus – weil keine andere da ist, die ihr den Rang streitig machen könnte.“ Montesquieu

montesquieuCharles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (* 1689 Bordeaux; † 1755 in Paris) war französischer Schriftsteller und Staatstheoretiker. 1721 wurde der uns schlicht als Montesquieu bekannte durch ein kleines Buch über Nacht berühmt, das heute als ein Schlüsseltext der Aufklärung gilt: Les lettres persanes/Persische Briefe. Es handelt sich um Briefe zweier fiktiver Perser, die Frankreich und vor allem Paris bereisen und Freunden daheim davon berichten – in einer Mischung aus Staunen, Kopfschütteln, Spott und Missbilligung.

1734 publizierte Montesquieu in Holland das Buch „Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer und ihres Niedergangs“, worin er am Beispiel des Aufstiegs des Römischen Reichs und seines Niedergangs so etwas wie gesetzmäßige Verläufe im Schicksal von Staaten nachzuweisen versucht und damit verdeckte Kritik am französischen Absolutismus übt.

Der geneigte Leser erkennt ein auch diesem Text immanentes Prinzip.

Sein wichtigstes Werk wurde jedoch die geschichtsphilosophische und staatstheoretische Schrift Vom Geist der Gesetze von 1748. Hierin versucht er einerseits, die Determinanten zu finden, die das Regierungs- und Rechtssystem einzelner Staaten jeweils bestimmten (z.B. Größe, Geographie, Klima, Wirtschafts- und Sozialstrukturen, Religion, Sitten und Gebräuche); andererseits will er die theoretischen Grundlagen eines universell möglichen Regimes zu formulieren.

Zentrales Prinzip ist Montesquieu die strikte Trennung von Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Verwaltung (Exekutive), die sog. Gewaltenteilung – ein Begriff, der als solcher in dem Werk allerdings noch nicht vorkommt. Das System der Gewaltenteilung kam zum ersten Mal 1787 in der Verfassung der Vereinigten Staaten zum Tragen. Es war auch Gegenstand in der französischen Revolutionsverfassung von 1791. (siehe auch das Kapitel Revolutionen hierzu) Heute ist es ein Grundprinzip in allen demokratischen Staaten.

Die Theorie der Gewaltenteilung im Einzelnen:

Anders als die christliche Geschichtsphilosophie, die den Niedergang des Römischen Reiches als das Werk göttlicher Vorsehung betrachtet hatte, wollte Montesquieu eine auf naturgegebenen Gesetzlichkeiten beruhende Erklärung für die geschichtlichen Abläufe finden und hatte nach den anthropologischen, ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Bedingungen der politischen Entwicklungen gefragt. Diese Einsichten wurden dann im Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze” zu einer Staats- und Gesellschaftstheorie ausgeformt: Montesquieu versucht, die bestimmenden Faktoren zu finden, gemäß denen einzelne Staaten ihr jeweiliges Regierungs- und Rechtssystem entwickelt haben. Aus diesen Faktoren ergibt sich der „allgemeine Geist“ („esprit général“) einer Nation und diesem wiederum entspricht der Geist ihrer Gesetze. Deren Gesamtheit ist nach Montesquieu also nicht eine quasi beliebige Summe von Gesetzen, sondern Ausdruck des natürlichen Umfeldes, der Geschichte und des „Charakters“ eines Volkes.

Wir sollten uns diese Setzung für die Rechtsentwicklung merken.

Montesquieu unterscheidet drei Haupttypen von Regimen: die Republik, die Monarchie und die Gewaltherrschaft. Diese Typen sieht er jeweils durch eine bestimmte menschliche Grundhaltung geprägt: die Tugend, die Ehre und die Angst. Aber auch für die beste Staatsform, die Republik, hält Montesquieu Gewaltenteilung für nötig, um jegliche Willkür durch Einzelne oder Gruppen zu vermeiden.

Montesquieu formuliert also unseren empirischen Befund: Es gibt nur eine logische Notwendigkeit für demokratische Strukturen: Den Schutz vor Willkür. (Dazu mehr im Teil 2) 

Doch bleibt er bei seinen Überlegungen nicht konsequent seiner Theorie treu, denn er favorisiert die parlamentarische Monarchie nach englischem Muster. Das dort verwirklichte Modell einer Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative sichere am besten die Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Willkür. Er ergänzt den Ansatz von John Locke durch eine dritte Gewalt, die Judikative. Außerdem plädiert er für ein Zweikammerparlament mit einem aristokratischen Oberhaus, das verhindern soll, dass die Monarchie in Tyrannei und die Republik in „Pöbelherrschaft“ abgleitet.

Handlungstheorie

Montesquieu ist gewiss einer der ersten modernen Handlungstheoretiker. Handeln aber ist im Kern eine Erscheinung die von der Freiheit des Handelnden bestimmt ist. Er spricht in seinem gesamten Werk viel von gesellschaftlichen Gegebenheiten, die der Politik und den Herrschenden vorgegeben, die Handlungsmöglichkeiten der Menschen insgesamt begrenzen und die gesellschaftlichen, historischen Entwicklungen eine fast nicht beeinflussbare Richtung geben.

Zudem ist der Name Montesquieus untrennbar mit seiner modellhaften Analyse der englischen Verfassung, ihrer Machtverteilung, Machtverschränkung und Machtbegrenzung verbunden. Der Grundgedanke dieses Modells – man könne die übelsten menschlichen Leidenschaften durch intelligente institutionelle Arrangements zum Vorteil und Nutzen der Gesellschaft lenken, ohne die Menschen zu ändern geschweige denn zu erziehen – findet sich etwas gemässigter auch in seiner Analyse der modernen Gesellschaften seiner Zeit; damals waren das die Monarchien.

Diese sind nach Montesquieu von ehrgeizigen, habgierigen, eitlen, egoistischen und vom Wunsch nach Ansehen geprägten Bürgern bevölkert. Die Leidenschaften der Menschen in der Monarchie werden aber durch die Regeln und Institutionen der Gesamtordnung so umgeleitet, dass sie sich zum Vorteil der Gesamtordnung auswirken. Die Theorie des Handelns, die hinter Montesquieus Reflexionen sichtbar wird, ist eine Theorie der Grenzen des Handelns und der Eindämmung der Macht des Handelnden.

Montesquieus Handlungstheorie, die das Zentrum seines Konzepts der Freiheit ist, bezieht sehr realistisch die Schranken des Handelns der Menschen in Gesellschaft in die Untersuchung mit ein. Das Handeln selbst, kann ja kaum in seiner Eigenart selbst wissenschaftlich begründet werden. Es ist frei und damit kausaler Analyse kaum zugänglich. Montesquieu selbst hält fest: Völlige Freiheit ist eine Illusion. In ständig neuen Varianten gebraucht er das Bild eines gigantischen Netzes, in dem sich Fische bewegen, ohne zu bemerken, dass die in dem Netz eingebunden sind. Das ist Montesquieus Bild der Freiheit. Das Handeln ist immer Bedingungen unterworfen, die dem Handelnden vorgegeben sind.

Die Prinzipien

Diese Überlegungen treten in systematischerer Form im Hauptwerk De L’Esprit des Lois erneut auf. Montesquieus Frage nach den Prinzipien des Handelns führt in „Vom Geist der Gesetze“ zu einer neuen Kategorisierung der politischen Ordnungen: Nicht mehr die klassische Frage nach der Zahl und nach der Qualität der Regierenden bestimmt die Unterscheidungen. Montesquieu trennt zwischen Republiken, Monarchien und Despotien, die durch die unterschiedlichen Prinzipien , das heisst durch unterschiedliche Motive und Leidenschaften, die das Handeln der Menschen in der jeweiligen Gesellschaft bestimmen, klassifiziert sind.

a) In Republiken ist die Macht und das Handeln in der Gesellschaft verteilt. Die Bürger müssen, damit diese Ordnung nicht zerbricht, einen hohen Grad von Verantwortlichkeit für das Gemeinwesen entwickeln. Sie müssen einander respektieren und sie müssen ihre Handlungen dem Gemeinwohl unterordnen. Montesquieu nennt dieses handlungsleitende Prinzip „Tugend“. Es ist unübersehbar, dass Montesquieus „Tugend“ wenig mehr als den Namen mit jener Tugend gemein hat, die seit Platon und Aristoteles als Kriterium für die Güte einer politischen Ordnung dient.

Die Republiken unterteilt Montesquieu in demokratische Republiken, in denen das gesamte Volk an den wichtigen Entscheidungen und an der Vergabe der Ämter beteiligt ist und in aristokratische Republiken in denen eine politische Klasse die Politik bei sich monopolisiert. Damit diese letztere Aristokratie stabil bleibt, muss sich – so Montesquieu – die politische Klasse durch besondere Mässigung und Gerechtigkeit gegenüber den Herrschaftsunterworfenen auszeichnen.

b) Anders als in den Republiken, in denen Gleichheit unter den das öffentliche Leben Bestimmenden vorherrscht, und die sich deswegen aus eigener Kraft mässigen müssen, prägt Ungleichheit die Eigenart der Monarchien. Der Monarch, der für die Regierung notwendige Geburtsadel, die Stände, die Provinzen, die Städte – alle haben ihren Platz in der Ordnung. Sie streben nach Ansehen und Prestige. Jeder will sich hervortun, er strebt nach Ansehen und Anerkennung: das Prinzip der Ehre.

Das handlungsleitende Streben nach Ansehen und danach, sich hervorzutun, bewirkt durch die List der Vernunft dieses Prinzips der Ehre, dass zwar alle, ihren Vorteil suchend, grosse Anstrengungen unternehmen, sie werden aber durch die königlichen Gesetze in Schranken gehalten und manipuliert, doch zum allgemeinen Wohl beitragen. Ehre setzt alle Glieder des politischen Körpers in Bewegung; sie verbindet sie durch ihr Handeln selbst und ein jeder, im Glauben sein Eigeninteresse zu verfolgen, trägt zum Gemeinwohl bei.

c) In der dritten Regimeform, die Montesquieu unterscheidet, der Despotie, ist das Handeln oder Nicht-Handeln der Menschen vom Prinzip der Angst bestimmt. Es gibt dort nur Mässigung, wo die Sitten und Gewohnheiten stärker sind als die Macht des Despoten. Grundsätzlich ist die Despotie ohne Mass. Der gesamte Herrschaftsapparat, die Hierarchie der Regierenden, sind von der Furcht ebenso in ihrem Handeln geprägt wie das Volk und der Despot selbst. Da es keine über den Willen des obersten Herrschers hinausweisende Rechtssicherheit gibt, der Wille des Despoten ist ja oberstes Gesetz, muss jeder um sein Leben, seinen Wohlstand, seine Familie und seine Ämter bangen. Auch der Despot selbst kann jederzeit durch eine Palastrevolte gestürzt werden, nichts ist sicher und diese Unsicherheit gilt für alle. Das Regime ist per se instabil.

Der Leser hat wohl richtigerweise ein Bild eines afrikanischen Landes vor seinem geistigen Auge.

Die Despotie ist in wirtschaftlichen Fragen das Gegenstück zur Monarchie. Während Handel und freies Gewerbe in der geordneten und gemässigten Monarchie blühen, ruiniert das Prinzip der Despotie das Wirtschaftsleben. Die allgemeine Unsicherheit, die dieses Regime charakterisiert, verhindert jede langfristige Planung der Bürger. „In derartigen Staaten wird nichts verbessert oder erneuert : die Häuser werden nur für ein Menschenleben gebaut; man entwässert die Böden nicht, man pflanzt keine Bäume; man beutet die Erde aus, aber man düngt sie nicht.“ Schreibt Montesquieu im Buch V des „Esprit des Lois“.

Alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten wollen von der sichtbaren Entwicklung unabhängig sein. Eine Schattenwirtschaft ist die direkte Folge. Kredite werden heimlich gegeben, da sie aus Ersparnissen und Geldansammlungen gespeisst werden die vor der öffentlichen Gewalt verborgen werden. Wucher ist die Folge. Grössere Besitztümer werden den Regierenden wie auch ihren Helfern und Beamten verborgen – nur so sind sie vor der Konfiskation sicher. Es gibt nur ein am kurzfristigen Bedarf orientiertes Wirtschaftsgebaren; alles andere wird im Geheimen organisiert. Eine allgemeine Verrottung der Ökonomie, soweit sie nicht vom Herrscher oder für den Herrscher betrieben wird, ist die sichtbare Eigenart der Wirtschaft unter der Despotie. Es gibt keinen freien Handel.

Die Mässigung

Die Mässigung, die in der Republik von den Bürgern selbst ausgeht und die in der Despotie nicht existiert, wird also in der Monarchie von aussen durch Institutionen und institutionelle Arrangements erreicht. Diese Überlegungen des Baron de La Brède sind vom grossen Eindruck geprägt, den die Lektüre eines Werkes auf sein Denken hatte: Der Engländer Bernard Mandeville hat im Jahre 1714 in seinem Werk „The Fable of the Bees“ beschrieben, wie ein eigenartiges Zusammenwirken von individuellen Lastern durch Regeln zum Nutzen der Gesellschaft umgeleitet werden könne. Er hat – noch bevor die heute noch bestehende Nationalökonomie diese Laster zu Tugenden erklärte – eine Lasterlehre ökonomischen Wohlverhaltens entwickelt nach der Habgier, Geiz, Genussucht, Egoismus, Verschwendungssucht und andere Untugenden sich, von den Institutionen der Marktkonkurrenz geregelt, zum Nutzen der Gesellschaft auswirken. Der Untertitel der Bienenfabel, <Private Laster – öffentliche Vorteile> gibt dieser Interpretation des Marktgeschehens trefflichen Ausdruck. Montesquieu hat diese seltsame Art der Interpretation der gesellschaftlichen Wirklichkeit übernommen. So kann sein Gesellschaftsmodell auf Bürgertugenden fast vollkommen verzichten. Der Markt leitet selbst tugendloses Verhalten zum Nutzen der Gesellschaft um und in sozialverträgliche Bahnen.

Ökonomie, Handel und Wirtschaftsfreiheit

Die Steigerung des Wohlstandes eines Volkes, das freien Handel zulässt und betreibt, steht für Montesquieu ausser Frage. Darum wendet er sich gegen alle sinnlosen und behindernden Handelsbeschränkungen. Der Glaube, der im 18.Jahrhundert entstand, und der bis ins 21. von vielen Menschen geteilt wird, ist auch eine Überzeugung Montesquieus. „Die natürliche Wirkung des Handels ist es, Frieden zu bringen. Zwei Völker, die miteinander Handel treiben, machen sich voneinander abhängig: wenn eines Interesse hat, zu kaufen, so liegt dem anderen daran zu verkaufen; und alle Vereinbarungen beruhen auf den wechselseitigen Bedürfnissen.“ Montesquieu erkennt die ökonomischen Vorteile des Handels ebenso wie ihre Nebenwirkungen auf die Gesellschaft. Der Handel steigert den Wohlstand und : der Handel verändert die Sitten und Gewohnheiten der Menschen. Der Handel beseitigt störende Vorurteile und „es gilt beinahe allgemein die Regel, dass es da, wo sanfte Sitten herrschen, auch Handel gibt und dass überall, wo es Handel gibt, auch sanfte Sitten herrschen.“

Das Freiheitskonzept

Der Denker und Reisende, der über Jahre seines Lebens an seinem Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze“ schreibt antwortet auf die Unordnung und auf die Veränderungen seiner Zeit mit einem mässigenden Konservatismus. Der sich scheinbar so radikal ändernden gesellschaftlichen Realität, die viele glauben macht, man könne alles machen, hält er seine bremsenden und warnenden Bedenken vor. Freiheit bestehe nicht darin , dass man tun könne, was einem grade so beliebe, schreibt er, Freiheit sei vornehmlich die Erfüllung dessen, was nötig ist und wozu man verpflichtet sei.(De L’Esprit des Lois Buch XI, Kap. 3)

Die Regierenden aber warnt er vor Grössenwahn. Der „allgemeine Geist“ eines Volkes, im Geschichtsprozess langsam gewachsen, stelle die wesentliche Grundsubstanz einer Gesellschaft dar. Ihn ändern solle man nur mit äusserster Zurückhaltung, selbst Despoten müssten die religiösen Überzeugungen ihrer Untertanen respektieren. Der esprit général eines Volkes sei zwar keine unveränderliche Grösse, aber man könne ihn nicht manipulieren.

Entsprechend plädiert Montesquieu für religiöse Toleranz, wenn es aber nur eine Religion in der Gesellschaft gäbe, solle man keine andere einführen; wo hingegen mehrere nebeneinander existieren, soll der Regierende das Zusammenleben regeln. Die Stabilität auch der Religion macht viele Strafbestimmungen unnötig; aber die Strafbestimmungen sollen nur das beschützen was auch wirklich ein öffentliches Gut ist. Glaubenssachen haben mit dem Strafrecht grundsätzlich nichts zu tun. Die Bestrafung religiöser Frevel solle man dem beleidigten Gott überlassen; die Verfolgung weltlicher Untaten sei eine hinreichend auslastende Tätigkeit für die Strafbehörden.

Montesquieu lehnt die damals selbstverständliche Verfolgung Homosexueller ebenso ab, wie die Verfolgung anderen Verhaltensweisen der unterschiedlichsten Art wenn diese nicht die öffentliche Ordnung stören.

(weitgehend übernommen und modifiziert aus http://de.wikipedia.org/wiki/Charles_de_Secondat,_Baron_de_Montesquieu)
 

1 Anmerkung zu “1.3.2.2 Montesquieu: Freiheit, Ehre und Angst

  1. Anarchist

    Cesare Beccaria, ein Zeitgenosse von Montesquieu, meinte, es sei besser, einen absolut regierenden Landesherrn zu haben, als wenn der Bürger als Sklave auslegungswütiger Richter einer Vielzahl „kleiner Tyrannen und Unterobrigkeiten“ ausgeliefert sei. Unklarheiten des Gesetzes solle der Gesetzgeber und nicht der Richter beseitigen.
    Was wurde in unserer Gesellschaftsordnung gemacht? Der Bürger ist als Sklave einer Vielzahl von Tyrannen und Obrigkeiten ausgeliefert! Gesetze werden ignoriert! Dazu kommt der Gruppenegoismus des „Staatsapparates“ wie Behördenegoismus und Justizkumpanei.
    Wer die Macht hat, kann eine Begründung herzaubern, die ihm ins Konzept passt. Ein Problem war und ist der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht (vgl. auch http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf). Das Recht diente und dient somit der Herrschaftssicherung.
    Es wird irreführend behauptet und gelehrt, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll. Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben jedoch bis heute erhalten (vgl. http://gewaltenteilung.de.preview.web01.linux.cnsmr.serviceprovider.de/idee#19).
    Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge widerspricht. Für mündliche Propaganda gilt dasselbe.
    In der ehemaligen DDR brachte das System auch unzählige Märchenbücher und Märchenerzähler hervor, die das System anpriesen (und dafür Geld bekamen). Geholfen hatte das der Oberschicht auf Dauer nicht. Entgegen der derzeit propagierten Rechtsansicht, nach der Grundrechte nicht angetastet werden dürfen, wird die Rechtsansicht der Nazi-Juristen angewandt, nach der die Grundrechte, die Menschenrechte des Bürgers nicht vor der Willkür und Allmacht des Staates zu schützen sind (vgl. http://grundrechteforum.de/227559).
    Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. (vgl. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf).
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen Verdrehungsabsicht zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Die Menschenrechtsopfer sind bis zum Europäischen Gerichtshof im Durchschnitt nach 15 Jahren finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt. Und wenn die Menschenrechtsverletzung in wenigen Fällen festgestellt wird, wird nicht entschädigt und rehabilitiert, sondern an das kranke System zurück verwiesen, in welchem der Horrortrip weitergeht.
    Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. Es rechnet sich immer wieder für die Regierungen als “Billigung und Belohnung”, Straftaten gegen die Menschenrechte zu begehen (vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/).
    Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740).

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