Kant und Geißler

Mediator Heiner Geißler (80, CDU) hat heute in seinem Schlichterspruch zu Stuttgart 21 Immanuel Kants „Was ist Aufklärung“ zitiert, indem er die Menschen aus der „unverschuldeten Unmündigkeit“ befreien will. Darin liegt ein kleiner, aber durchaus bedeutsamer Fehler.

Kant sagt:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude!“

Herr Geißler hat „unverschuldet“ und „selbst verschuldet“ verwechselt. Es ist schon ein Unterschied, ob man den Menschen Unwissenheit mangels Informationsmöglichkeiten (Geißler) oder den Nicht-Gebrauch ihrer Vernunft mangels Mut zum Denken unterstellt (Kant). Im Falle Stuttgart21 trifft leider das leider eher das Letzere zu.

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