Stellen Sie sich vor, sie haben eine Meinung. Stellen Sie sich weiter vor, sie wollen diese auch kund tun. Dann stellen sie sich ein freies Land vor, in dem ein Verfassungsartikel ihr Recht schützt, Ihre Meinung zu äußern und zu verbreiten. Dann stellen Sie sich noch ein technisches Medium vor, welches Ihnen ermöglicht, alles zu publizieren, was sie wollen.
So weit, so gut. Alles klar, denken Sie, und veröffentlichen ihren Text. Gedacht als Diskussionsanregung. Oder zum Schmunzeln. Zum Aufregen. Zum wütend sein. Zum Heulen. Oder einfach nur so. Kein Problem, sollte man meinen. Soll den Text doch lesen, wer will, und sich seine eigene Meinung bilden.
Doch halt! Haben Sie einen Arbeitgeber? Einen Geschäftspartner? Sind Sie Mitglied in einem Verein? Gar in einer Partei? Haben sie gar eine seltene, neue, eine nicht-mehrheitsfähige, streitbare oder gar radikale Position? Dann stopp! Sie können, leider, leider, Ihren Text doch nicht veröffentlichen. Oder aber wenn Sie das tun, werden Sie mit Berufsverbot bedroht, mit Ausschluß aus Ihrem Verein, oder noch schlimmer: Sie sind gleich subversiv und (rechts-)radikal.